Willkommen bei der Baurekurskommission
Die Baurekurskommission beurteilt als erste richterliche Behörde Rekurse gegen Verfügungen in Bausachen sowie gegen Verfügungen, für welche die Koordinationspflicht nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung gilt. Daneben beurteilt sie Rekurse gegen andere Verfügungen, soweit sie nach besonderer Vorschrift dazu eingesetzt wird.